Zum Inhalt springen

Translations:Chronologische Auflistung der Verträge zur Schuldenversklavung/94/de: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SonnenWiki
FuzzyBot (Diskussion | Beiträge)
Neue Version von externer Quelle importiert
 
FuzzyBot (Diskussion | Beiträge)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2026, 12:04 Uhr

Information zur Nachricht (bearbeiten)
Zu dieser Nachricht ist keine Dokumentation vorhanden. Sofern du weißt, wo und in welchem Zusammenhang sie genutzt wird, kannst du anderen Übersetzern bei ihrer Arbeit helfen, indem du eine Dokumentation hinzufügst.
Nachricht im Original (Chronologische Auflistung der Verträge zur Schuldenversklavung)
# 25 % seiner IWF-Quote in Gold zu zahlen (oder 10 % seiner offiziellen Netto-Gold- und Dollarreserven, je nachdem, welcher Betrag geringer war).
# Den Restbetrag in nicht übertragbaren, unverzinslichen Schuldverschreibungen bei der Bank von Griechenland zu hinterlegen – zahlbar an den IWF auf Verlangen.
# den Nennwert der Drachme in Gold oder US-Dollar festzulegen.
# den Nennwert nicht ohne Zustimmung des Fonds ändern.
# auf Verlangen des Fonds Kapitalkontrollen zu verhängen – wodurch die eigenen Bürger daran gehindert werden, ihr eigenes Geld zu transferieren.
# alle Gebühren und Entgelte an den Fonds in Gold zu zahlen – Gold, über das das Land nach der Besetzung durch die Nazis nicht mehr verfügte.
# Geschäfte mit dem Fonds ausschließlich über die Bank von Griechenland abzuwickeln – genau jene Institution, die unter der Aufsicht der Gläubiger gegründet worden war.
  1. 25 % seiner IWF-Quote in Gold zu zahlen (oder 10 % seiner offiziellen Netto-Gold- und Dollarreserven, je nachdem, welcher Betrag geringer war).
  2. Den Restbetrag in nicht übertragbaren, unverzinslichen Schuldverschreibungen bei der Bank von Griechenland zu hinterlegen – zahlbar an den IWF auf Verlangen.
  3. den Nennwert der Drachme in Gold oder US-Dollar festzulegen.
  4. den Nennwert nicht ohne Zustimmung des Fonds ändern.
  5. auf Verlangen des Fonds Kapitalkontrollen zu verhängen – wodurch die eigenen Bürger daran gehindert werden, ihr eigenes Geld zu transferieren.
  6. alle Gebühren und Entgelte an den Fonds in Gold zu zahlen – Gold, über das das Land nach der Besetzung durch die Nazis nicht mehr verfügte.
  7. Geschäfte mit dem Fonds ausschließlich über die Bank von Griechenland abzuwickeln – genau jene Institution, die unter der Aufsicht der Gläubiger gegründet worden war.