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Resolution 002: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. Juli 2026, 22:07 Uhr

Originaldokument Resolution 002 in EN

Internationales Schatzamt M1
LEI: 2534008YC6NRP4BLQF15; UN ID: 626139; Tel.: +7-495-1258418

Datum: 2. Juni 2020
Ref. Nr.: 002/RES2020

RESOLUTION Nr. 002

DER EINZIGE AUSWEG AUS DER GLOBALEN FINANZKRISE

Mit Besorgnis und Angst stellt der Vorstand des International Treasury Monetary One fest, dass die globale Epidemie, verursacht durch das Coronavirus Covid-19, zu einem Stillstand der Weltwirtschaft führt, die weltweiten Gesundheits- und Sozialsysteme überfordert und den bevorstehenden Zusammenbruch des weltweiten Fiat-Finanzsystems verschärft.

IN ANBETRACHT dieser bedrohlichen Tendenzen hat das International Treasury Monetary One, im Folgenden „ITM1“ genannt, beschlossen, die Entwicklung einer problemlösenden Währungsreform zu fordern.

IN ANBETRACHT der globalen Finanzkrise, die Mängel in den bestehenden Systemen der Finanzregulierung aufzeigt und zum Suchen nach einem Ausweg aus der Situation auf dem Weltfinanzmarkt gezwungen hat, um die Hauptrichtungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Stabilität der Bankensysteme zu identifizieren und Krisen wie die aktuelle zu vermeiden. Dies machte es für das International Treasury Monetary One notwendig, die Grundsätze der Bankenregulierung zu überdenken und neue Ansätze und Methoden zur Bewertung systemischer Risiken, zur Festlegung antizyklischer Eigenkapitalanforderungen und zur Bildung von Rücklagen für mögliche Kreditverluste während wirtschaftlicher Auf- und Abschwünge zu entwickeln und umzusetzen.

Es ist BESCHLOSSEN, dass die Währungsreform folgendes berücksichtigt:
(1) die dauerhafte Beeinträchtigung der führenden Weltwährungen;
(2) das übermäßige Niveau der globalen Verschuldung;
(3) die zunehmende Tendenz, Geld ohne reale, werthaltige Sicherheiten zu drucken;
(4) die dadurch verursachte Schwächung des USD-indizierten Handelssystems;
(5) die Verwendung eines Geldmultiplikators, der übermäßige Kreditreserven in Banken belässt;
(6) die bevorstehenden negativen Folgen der ausstehenden globalen Währungszurückstellung [ im Orginal: Global Currency Reset (GCR) ].

Weiterhin ist BESCHLOSSEN, dass ITM1 ihr umfangreiches Portfolio an Gold in der Bankbilanz und außerbilanziellen Goldbeständen als Sicherheit zur Absicherung der Währungsreform einsetzen wird.

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ITM1 als Eigentümer und Zessionar verwaltet nahezu die gesamten globalen Goldreserven. Diese Tatsache wird von allen Regulierungsbehörden des Weltfinanzsystems wie IWF, Weltbank, BIS, UN usw. anerkannt und bietet die Perspektive, eine Lösung mit nationalen, ideologischen und wirtschaftlichen Interessen zu platzieren.

IN ANBETRACHT der konsequenten Fortschreibung unserer Resolution Nr. 001 „Anti-Krisen-Finanzmaßnahmen“, veröffentlicht am 7. April 2020, empfehlen wir, dass der GOLDSTANDARD in der Weltfinanzwirtschaft eingeführt werden muss – und zwar schnell.

Wir befürworten (1) Die Einführung von XAU, dem Währungscode für Gold, als Index für einen allgemeinen weltweiten Zahlungsstandard und (2) die Gestaltung, Ausgabe und den Druck der Serie von Schatzanweisungen der Weltwährung „TBM1“, geleitet von ITM1 und verbundenen Partnern.

IN ANBETRACHT der Integration der positiven Eigenschaften der Sonderziehungsrechte (SDR) wird TBM1 als voraussichtlich wichtigstes internationales Element für die Bildung offizieller Devisenreservesysteme, zur Regulierung der Zahlungsbilanzen und zur Bewertung neuer nationaler Währungen verwendet.

BESCHLOSSEN, dass das International Treasury M1 als Eigentümer und Verwalter der Sicherungsgoldbestände und als Hüter und Schöpfer der zugehörigen Währungscodes folgende Lösungsansätze und konkrete Maßnahmen einführt:

(1) Sofortige Umsetzung der endgültigen Basel-III-Regelungen zur Einführung des Goldstandards durch Befürwortung von XAU als einzigem weltweiten Zahlungsstandard-Index für neue Weltwährungen;

(2) Einführung von drei (3) verschiedenen neuen Weltreservewährungen in das Weltfinanzsystem, Berechnung, Einrichtung und Ausrichtung auf den Wert von XAU und Organisation des weltweiten Umlaufs;

(3) Einführung der neuen Weltreservewährungen unter folgenden spezifischen Namen:
a) „Goldener Sowjet-Rubel“ – 1 (ein) Goldener Sowjet-Rubel = 0,987412 Gramm Gold;
b) „Gold USA Dollar“ – 1 (ein) Gold USA Dollar = 1,2345 Gramm Gold;
c) „Goldener ECU“ – 1 (ein) Goldener ECU = 1 Feinunze Gold.

(4) Schaffung eines Wechselkurses des „Weltgeldes“ im Verhältnis zu den Weltreservewährungen für die Dauer der Krise und für die Zeit der Beseitigung der Nachkrisenfolgen;

(5) Ausgabe und Druck der goldgedeckten Banknoten, die in den oben genannten Weltreservewährungen denominiert sind, und Organisation des Systems, um sie weltweit in die Schatzämter, Nationalbanken, Reservebanken und/oder Zentralbanken zu bringen, um die Goldbilanz jedes Landes zu erhöhen und zu konsolidieren und die Ausgabe nationaler Währungen zu erzwingen und zu ermöglichen;

(6) TBM1 wird als Zahlungsmittel für Steuerzahlungen und zur Auffüllung der Bankreserven akzeptiert;

(7) Motivation, Aufforderung und Unterstützung dieser empfangenden Stellen, die Bedingungen für expansive Finanz- und Geldpolitik zu studieren, zu analysieren und schließlich zu definieren, um ein gesichertes internationales Rohstoff- und Devisenhandelssystem zu schaffen und zu stimulieren;

(8) Schaffung eines Emissions- und Zuteilungssystems, das zu einer verständlichen Klassifizierung und Bewertung der Währungen führt und das wertzentrierte Sicherungsmodell der Währungen definiert;

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(9) Positive Auswirkungen zur Glättung wirtschaftlicher Schwankungen bereitstellen, um (i) das Auftreten dauerhafter Schwankungen von Währungen, Kurswerten und Wechselkursen zu verhindern, (ii) die wirtschaftliche Aktivität und das Wachstum auszugleichen, (iii) den Lebensstandard aller Bürger der Welt zu verbessern und umzuverteilen und (iv) den technologischen Fortschritt zur Bekämpfung und Lösung der bedrohlichen Herausforderungen der Welt voranzutreiben;

(10) Gemäß den endgültigen Empfehlungen und Anforderungen von Basel III wird allen Bankenregulierungsbehörden der Länder, wie Nationalbanken, Reservebanken und/oder Zentralbanken, empfohlen, eine Prüfung der Sonderkonten der staatlichen und Geschäftsbanken durchzuführen, die Kapitalanforderungen Tier1, Tier2, Tier3 zu definieren. Alle Vermögenswerte, die die Kapitalanforderungen Tier1, Tier2, Tier3 nicht erfüllen, sind aus dem Umlauf, aus der Bilanz zu nehmen und für die Liquidation vorzubereiten;

(11) In Bezug auf die Staatsschulden auf Basis von Krediten verschiedener Bankenorganisationen wird den Finanzministerien der Länder empfohlen, von den Regulierungsbehörden der Länder, in denen sich die Kreditgeberbank befindet, einen Bericht über die Kapitalanforderungen Tier1, Tier2, Tier3 der erhaltenen Kredite gemäß den Empfehlungen und Anforderungen von Basel III anzufordern. Wenn die Kapitalanforderungen der erhaltenen Kredite keine angemessene Golddeckung aufweisen, sind diese Verpflichtungen für die Liquidation vorzubereiten;

(12) In Bezug auf Schulden beim Internationalen Währungsfonds wird den Finanzministerien empfohlen, Schuldenprüfungen seit Einführung des Jamaika-Währungssystems durchzuführen. Diese Berichte sind dem International Treasury M1 vorzulegen, auf deren Grundlage das International Treasury M1 die notwendigen Vermögenswerte für die vollständige Tilgung der Staatsschulden beim Internationalen Währungsfonds bereitstellt;

(13) In Bezug auf zwischenstaatliche, externe Staatsschulden, die seit Einführung des Jamaika-Währungssystems zwischen Ländern entstanden sind, wird den Finanzministerien empfohlen, Schuldenprüfungen durchzuführen und diese Schulden zu klassifizieren, mittel- und langfristige Schulden zu identifizieren und diese Berichte ausschließlich über mittel- und langfristige externe Schulden dem International Treasury M1 vorzulegen. Das International Treasury M1 wird die notwendigen Vermögenswerte für die vollständige Tilgung der mittel- und langfristigen externen Schulden zwischen den Ländern bereitstellen. Ausnahmen sind Staatsschulden, die zur Umsetzung von Investitionsprojekten und staatlichen Programmen gemäß den vorrangigen Entwicklungsrichtungen der Volkswirtschaft entstanden sind;

(14) Es wird empfohlen, dass alle Länder Regierungsprogramme und Investitionsprojekte gemäß den vorrangigen Entwicklungsrichtungen der Volkswirtschaft überprüfen. Das International Treasury M1 empfiehlt, Programme und Projekte zu definieren, die den Bedingungen der Entwicklung ökologischer Sicherheit, der Lösung des Problems der Nahrungsmittelproduktion, der Lösung des Problems der Beschäftigung der Bevölkerung, der Lösung der Probleme der Infrastrukturentwicklung, des Wohnens für alle Bürger und des Übergangs zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen entsprechen. Es wird empfohlen, dass alle Länder die Konzepte der Energiesicherheit mit dem Übergang zu alternativen sauberen Energiequellen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit innovativer Technologien der freien Energie überprüfen, die von uns aktiv umgesetzt werden;

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(15) Es wird empfohlen, dem International Treasury M1 die vorbereiteten Regierungsprogramme und Investitionsprojekte gemäß den vorrangigen Entwicklungsrichtungen der Volkswirtschaft vorzulegen. Das International Treasury M1 wird die notwendigen Vermögenswerte für die Finanzierung der Regierungsprogramme und Investitionsprojekte bereitstellen. Eine spezielle Arbeitsgruppe jedes Landes wird die Bedingungen und den Zeitplan für die Programmdurchführung festlegen. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe besteht darin, zu bestimmen, welche Regierungsprogramme nicht rückzahlbare Finanzierungen erhalten.

IN ANBETRACHT der oben genannten strukturellen Maßnahmen und unter der Voraussetzung, dass die Umsetzung eine intensive weltweite Zusammenarbeit erfordert, empfiehlt das ITM1 allen internationalen Finanzinstitutionen, Universitäten und privaten akkreditierten Experten, ihre qualifizierte und vertrauliche Mitarbeit auf der Plattform „Anti-Crisis Center“ zuzusagen.

Diese spezielle Abteilung des ITM1 hat das Ziel, Problemlösungen zu entwickeln und zu koordinieren, um leere Konten von Kunden globaler und lokaler Banken zu vermeiden und Panikreaktionen sowie drastische Einschnitte in unserem liberalen, gemischten Wirtschaftssystem entgegenzuwirken.

BESCHLOSSEN, dass die Regierungen und die angeschlossenen Finanzinstitutionen empfohlen werden, eine der genannten Weltreservewährungen zu übernehmen und die notwendigen Schritte durch die Parlamente und auf Ebene der Zentralbanken zu genehmigen.

BESCHLOSSEN, dass der Übertragungs- und Implementierungszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll und dass die Gesamtmenge der nationalen Währungen die geschätzte Golddeckung gemäß den endgültigen Empfehlungen und Anforderungen von Basel III nicht überschreiten darf.

BESCHLOSSEN, dass die Kontrolle und Prüfung der Umsetzung dieser Resolution Nr. 002 dem Exekutivausschuss anvertraut wird, der mit besonderen Rechten und Befugnissen vom ITM1 ausgestattet ist. Der Exekutivausschuss wird aus ITM1-Beamten und Teilnehmern des „Anti-Crisis Center“ gebildet. Diese Resolution wurde am 2. Juni 2020 verabschiedet und tritt mit Unterzeichnung in Kraft.


Seine Hoheit
Alexander Nikolaevich Paramonov

Chef-Schatzmeister des International Treasury Monetary One,

Präsident und Chief Operating Officer
der White Spiritual Boy R.S.B. Global Corp Inc,

Großmeister und Großintendant
des Jerusalemer, Rhodischen und Malteser
Souveränen Militärhospitalordens des Heiligen Johannes
ORDEN DER HOSPITALLER

UN No. 521730

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