Translations:Chronologische Auflistung der Verträge zur Schuldenversklavung/94/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. August 2026, 12:04 Uhr
- 25 % seiner IWF-Quote in Gold zu zahlen (oder 10 % seiner offiziellen Netto-Gold- und Dollarreserven, je nachdem, welcher Betrag geringer war).
- Den Restbetrag in nicht übertragbaren, unverzinslichen Schuldverschreibungen bei der Bank von Griechenland zu hinterlegen – zahlbar an den IWF auf Verlangen.
- den Nennwert der Drachme in Gold oder US-Dollar festzulegen.
- den Nennwert nicht ohne Zustimmung des Fonds ändern.
- auf Verlangen des Fonds Kapitalkontrollen zu verhängen – wodurch die eigenen Bürger daran gehindert werden, ihr eigenes Geld zu transferieren.
- alle Gebühren und Entgelte an den Fonds in Gold zu zahlen – Gold, über das das Land nach der Besetzung durch die Nazis nicht mehr verfügte.
- Geschäfte mit dem Fonds ausschließlich über die Bank von Griechenland abzuwickeln – genau jene Institution, die unter der Aufsicht der Gläubiger gegründet worden war.