Genossenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
Erscheinungsbild
Mario (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: „Laut dem https://www.dwds.de/wb/Genossenschaft DWDS geht das Wort Genossen auf das althochdeutsche Wort ginōʒ (8. Jh.) zurück und bedeute soviel wie "wer mit anderen etw. gemeinschaftlich hat, gleich an Wesen und Stand sowie ebenbürtig ist". Eine Genossenschaft ist damit ein Zusammenschluß mehrerer Personen zur Förderung gleicher wirtschaftlicher Interessen mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. In Österreich sind die Genossenschafte…“ |
Mario (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
In Österreich sind die Genossenschaften durch das [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001680 Genossenschaftsgesetz] geregelt, auf europäischer Ebene ist die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003R1435 Verordnung | (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) ]] relevant. | In Österreich sind die Genossenschaften durch das [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001680 Genossenschaftsgesetz] geregelt, auf europäischer Ebene ist die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003R1435 Verordnung | (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) ]] relevant. | ||
=== Weiterführende Links zum Thema Genossenschaften === | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ | |||
|Vollgenossenschaft: Von der Geburt bis zum Tod versorgt | |||
Olaf Haubold - Der Genossenschaftsberater | |||
|https://youtu.be/T-1FxW1Ff9I | |||
|- | |||
| | |||
|} | |||
Version vom 18. August 2026, 20:44 Uhr
Laut dem [DWDS] geht das Wort Genossen auf das althochdeutsche Wort ginōʒ (8. Jh.) zurück und bedeute soviel wie "wer mit anderen etw. gemeinschaftlich hat, gleich an Wesen und Stand sowie ebenbürtig ist".
Eine Genossenschaft ist damit ein Zusammenschluß mehrerer Personen zur Förderung gleicher wirtschaftlicher Interessen mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
In Österreich sind die Genossenschaften durch das Genossenschaftsgesetz geregelt, auf europäischer Ebene ist die Verordnung | (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) ] relevant.
Weiterführende Links zum Thema Genossenschaften
| Vollgenossenschaft: Von der Geburt bis zum Tod versorgt
Olaf Haubold - Der Genossenschaftsberater |
https://youtu.be/T-1FxW1Ff9I |