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Genossenschaft

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Version vom 18. August 2026, 20:44 Uhr von Mario (Diskussion | Beiträge)
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Laut dem [DWDS] geht das Wort Genossen auf das althochdeutsche Wort ginōʒ (8. Jh.) zurück und bedeute soviel wie "wer mit anderen etw. gemeinschaftlich hat, gleich an Wesen und Stand sowie ebenbürtig ist".

Eine Genossenschaft ist damit ein Zusammenschluß mehrerer Personen zur Förderung gleicher wirtschaftlicher Interessen mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.

In Österreich sind die Genossenschaften durch das Genossenschaftsgesetz geregelt, auf europäischer Ebene ist die Verordnung | (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) ] relevant.


Vollgenossenschaft: Von der Geburt bis zum Tod versorgt

Olaf Haubold - Der Genossenschaftsberater

https://youtu.be/T-1FxW1Ff9I