Zum Inhalt springen

Resolution 021

Aus SonnenWiki
Originaldokument Resolution 021 in EN

International Treasury Monetary One

LEI: 2534008YC6NRP4BLQF15; UN ID: 626139; Telex: 64 623439 ITMO RU; Ph: +7-495-1258418

Datum: 25. Oktober 2022
Aktenzeichen: 021/RES2022
Code: 0139TBRA
Code: 786 IIAH

VERFÜGUNG Nr. 021

Hiermit bestätigen wir, dass International Treasury Monetary One Eigentümer und Verwalter des Weltkontos von International Treasury Monetary One mit der Nummer 01-00-01-4-AAA-777-C3-AM-01, das bis zum 29. Oktober 2021 bei der WELT BANK geführt und an verschiedene Banken in Ländern weltweit verteilt wurde.

Wir weisen darauf hin, dass International Treasury Monetary One Eigentümer und Verwalter des World Global Account von International Treasury Monetary One Nr. 01-1-700-3516 222 777 8888 999 ist, das bis zum 29. Oktober 2021 bei der Weltbank geführt wurde und an verschiedene Banken in Ländern auf der ganzen Welt verteilt wurde.

Wir weisen darauf hin, dass International Treasury Monetary One Eigentümer und Verwalter von Vermögenswerten ist, darunter Konten unter den Namen: „White Spiritual Boy“, „Spiritual Wonder Boy“, "Spiritual Wonder Brothers“, „Morning Star“, „King David“, „Prophet Muhammad“, „Demas and Saint Timothy“, „White Mongolia“, „White Vatican“, „White Eagle“, „Maria Sinukuan oder Divine Crystal“, „Maria Divine Banahaw oder Sunflower“, „Maria Cristina oder Divine Magdalene“, „Maria Makiling oder Divine Ester Egg“, „Falcon“, „Alpha — Omega“ sowie weiterer Konten, die bei verschiedenen Banken in 189 einhundertneunundachtzig) Ländern weltweit geführt werden.

Seite 1


Wir orientieren uns an früheren Beschlüssen und Erklärungen der International Treasury Monetary One;

In Bestätigung des Beschlusses Nr. 001 (001/RES2020) vom 7. April 2020 „Finanzielle Maßnahmen zur Krisenbewältigung“; des Beschlusses Nr. 002 (002/RES2020) vom 2. Juni 2020 „Der einzige Ausweg aus der globalen Finanzkrise“; Resolution Nr. 003 (003/RES2020) vom 1. Oktober 2020; Resolution Nr. 004 (004/RES2021) vom 23. Februar 2021 „Abschreibung historischer Vermögenswerte zur Schaffung eines ausgewogenen neuen Finanzsystems“; Resolution Nr. 005 (005/RES2021) vom 16. Juli 2021; Beschluss Nr. 006 (006/RES2021) vom 13. September 2021; Beschluss Nr. 007 (007/RES2021) vom 1. Oktober 2021; Beschluss Nr. 008 (008/RES2021) vom 21. Dezember 2021; Beschluss Nr. 009 (009/RES2021) vom 22. Dezember 2021; Bekanntmachung Nr. 010 (010/RES2022) vom 13. Januar 2022; Beschluss Nr. 011 (011/RES2022) vom 22. Januar 2022; Beschluss Nr. 012 (012/RES2022) vom 27. Februar 2022; Beschluss Nr. 013 (013/RES2022) vom 1. März 2022; Beschluss Nr. 014 (014/RES2022) vom 3. März 2022; Beschluss Nr. 015 (015/RES2022) vom 13. März 2022; Beschluss Nr. 016 (016/R S2022) vom 16. März 2022; Beschluss Nr. 017 (017/RES2022) vom 13. Mai 2022; Beschluss Nr. 018 (018/RES2022) vom 22. Juli 2022; Verordnung Nr. 019 (019/RES2022) vom 23. September 2022; Verordnung Nr. 020 (020/RES2022) vom 5. Oktober 2022.

Wir bestätigen hiermit, dass der Militärische Volksrat der USSR der Rechtsnachfolger der Gesetzgebungs-, Justiz- und Exekutivgewalt der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ist (Beschluss des Ersten Bürgerkongresses der USSR Nr. 1 vom 30. Dezember 1991, Vertrauensmandat des Ersten Bürgerkongresses der USSR Nr. 1 vom 30. Dezember 1991, Beschluss des Ersten Bürgerkongresses der USSR an die Vereinten Nationen und an die internationale Gemeinschaft aller Länder der Welt Nr. 1/2 vom 30. Dezember 1991, Beschluss des Ersten Bürgerkongresses der USSR Nr. 1/3 vom 30. Dezember 1991, nahmen 874 Delegierte, darunter aus den Republiken der UdSSR, am Ersten Bürgerkongress der USSR teil: aus der RSFSR 368 Delegierte, aus der Ukrainischen SSR 186 Delegierte, aus der Weißrussischen SSR 94 Delegierte, aus der Kasachischen SSR 54 Delegierte, aus der Armenischen SSR einunddreißig Delegierte, aus der Moldauischen SSR dreißig Delegierte, aus der Usbekischen SSR vierundzwanzig Delegierte, aus der Tadschikischen SSR sechzehn Delegierte, aus der Kirgisischen SSR vierzehn Delegierte, aus der Aserbaidschanischen SSR zwölf Delegierte, aus der Lettischen SSR zehn Delegierte, aus der Georgischen SSR neun Delegierte, aus der Turkmenischen SSR acht Delegierte, aus der Estnischen SSR sechs Delegierte. Von den Delegierten, die beim Ersten Kongress der Bürger der UdSSR anwesend waren, arbeiteten die folgenden mit und stimmten einstimmig ab: dreihundertsechsundachtzig Abgeordnete des Obersten Sowjets der USSR;

Seite 2


zweihundertvierundsechzig Abgeordnete der Obersten Sowjets der Unionsrepubliken der USSR; einhundertneunundvierzig Abgeordnete regionaler, städtischer und Bezirksorgane; siebenundfünfzig Abgeordnete von Siedlungs- und Landratssowjets der USSR, sieben Delegierte aus Machtorganen der USSR).

Hiermit bestätigen wir, dass gemäß dem Beschluss des Präsidiums des Militärischen Volksrats der UdSSR: Staatsdekret der UdSSR Nr. 81-6 vom 7. Oktober 2018 über die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Schatzamtes der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken International Treasury Monetary One die Funktion der Schatzamtes der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken wahrnimmt. Das Amt des Schatzmeisters der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken wurde dem Generalsekretär und Hauptschatzmeister von International Treasury Monetary One, Seiner Majestät Alexander Nikolajewitsch Paramonov, übertragen.

Hiermit bestätigen wir, dass gemäß dem Beschluss des Präsidiums des Militärischen Volksrats der USSR Nr. 11/11/11 vom 18. Oktober 2013 und dem Erlass des Präsidiums des Militärischen Volksrats der USSR Nr. 11 vom 25. Oktober 2013 der Fonds für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Regionen „Schatzkammer des Schöpfers der RA“, unter der Leitung des Direktors, Seiner Majestät Alexander Nikolajewitsch Paramonov, als oberstes organisatorisches und ausführendes Staatsorgan der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in den Bereichen Soziales, Wirtschaft und Kultur der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken anerkannt wurde.

Wir bekräftigen, dass der Beschluss des Kongresses der Volksabgeordneten der Union der Sowjetischen Sozialistischen Republiken vom 14. März 1990, Nr. 1360-1 (Gesetz der Union der Sowjetischen Sozialistischen Republiken vom 14. März 1990 Nr. 1360-1 „Über die Einrichtung des Amtes des Präsidenten der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ und gestrichen Artikel Nr. 6 „Über die. Führungsrolle des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei“ aus der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Änderungen und Ergänzungen zur Verfassung (Grundgesetz) der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“) ist unrechtmäßig und rechtswidrig, da der Kongress der Volksabgeordneten der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erstmals am 25. Mai 1989 in der Stadt Moskau eröffnet wurde und das höchste gesetzgebende Organ der Union der Sowjetischen Sozialistischen Republiken ist, jedoch im Rahmen der Verfassung der Union der Sowjetischen Sozialistischen Republiken vom 7. Oktober 1977, ohne das Recht, Änderungen und Ergänzungen an der Verfassung der Union der Sowjetischen Sozialistischen Republiken vom 7. Oktober 1977 vorzunehmen.

Auf der Grundlage des exklusiven Historischen Rechts, des Rechts des Souveräns, durch das Recht des Eigentümers aller weltweiten Vermögenswerte vom Schöpfer der Neuen Ära und durch das Recht des Hauptregulierers des Weltfinanzsystems bestätigen wir, dass auf der Grundlage des Rechts des Souveräns der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, auf der Grundlage des Völkerrechts, der souveräne Staat der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Seite 3


der Souverän und das handelnde Rechtssubjekt des Völkerrechts ist, zusammen mit den souveränen Bürgern der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,

Wir teilen hiermit mit, dass im Rahmen der Ermittlungen unter Mitwirkung des Komitees für Staatssicherheit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sowie internationaler Strafverfolgungs- und Anti-Terror-Organisationen in nur einem der vielen Fälle deutlich wurde, dass in den 1980er und 1990er Jahren kriminelle Amtsträger der höchsten Führungsebene der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Generalsekretär des Zentralen Komitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, M. S. Gorbatschow, und später der unrechtmäßige Präsident Michail Gorbatschow, zusammen mit dem Präsidenten der Russischen Sowjetischen Föderativen Sozialistischen Republik, Boris Jelzin (wegen illegaler Handlungen vom Amt des Präsidenten Russlands suspendiert (VERFASSUNGSGERICHT DER RUSSISCHEN FÖDERATION SCHLUSSFOLGERUNG Nr. Z-2 vom 21. September 1993), handelten im Rahmen eines kriminellen Plans zur Ausbeutung eines souveränen Staates, eines souveränen Volkes und souveräner Bürger der Union der Sowjetischen Sozialistischen Republiken und organisierten die Veruntreuung und den Diebstahl von Vermögenswerten der Union der Sowjetischen Sozialistischen Republiken. Die dem Souverän gestohlenen Vermögenswerte wurden auf verschiedene kriminelle Weisen an verschiedene Organisationen und Einzelpersonen transferiert.

Wir bekräftigen, dass dieses Verbrechen absolut inakzeptabel ist und gegen die schwerwiegendsten Bestimmungen im Bereich des Strafrechts der vier souveränen Staaten der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, sowie gegen die Gesetze und Untergesetze der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und gegen das internationale Strafrecht verstößt.

Um die Gerechtigkeit wiederherzustellen, gemäß dem ausschließlichen historischen Recht, dem Recht des Souveräns, dem Recht des Eigentümers aller weltweiten Vermögenswerte vom Schöpfer der neuen Ära und dem Recht des obersten Regulierers des Weltfinanzsystems, werden alle oben genannten Dekrete, Beschlüsse und Bekanntmachungen bestätigt; das Dekret des Präsidiums des Militärischen Volksrats der USSR Nr. 4444 vom 29. Oktober 2015 wird bestätigt.

Auf der Grundlage des Vorstehenden beschließen wir:

Allen Rechtssubjekten, die sich dieses Verbrechens schuldig gemacht haben, die Rechtspersönlichkeit zu entziehen und sie für vogelfrei zu erklären. :

Erklärung und Bestätigung der Illegalität des Abkommens vom am 8. Dezember 1991 von B. N. Jelzin, L. M. Kravtschuk und S. S. Schuschkewitsch .

Alle Rechte auf Besitz, Verwaltung, Verwahrung und Verfügung über alle finanziellen und wertvollen Vermögenswerte des souveränen Staates der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und des souveränen sowjetischen Volkes sind dem Finanz- und Bankbeamten Viktor Wladimirowitsch Gerashchenko sowie allen autorisierten und nicht autorisierten Verwahrern, Inhabern, Verwaltern und illegalen Eigentümern zu entziehen.

Seite 4


Aufgrund des ausschließlichen historischen Rechts, des Rechts des Souveräns, auf der Grundlage des Rechts des Eigentümers aller weltweiten Vermögenswerte vom Schöpfer der Neuen Ära und auf der Grundlage des Rechts des obersten Regulierers des Weltfinanzsystems bestätigen wir, dass auf der Grundlage des Rechts des Souveräns der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, auf der Grundlage des Völkerrechts sowie der Beschlüsse des Militärischen Volksrats der USSR: Dekret des Präsidiums des Militärischen Volksrats der UdSSR Nr. 11/11/11 vom 18. Oktober 2013; Dekret des Präsidiums des Militärischen Volksrats der USSR Nr. 4444 vom 29. Oktober 2015; Dekret des Präsidiums des Militärischen Volksrats der USSR GP USSR Nr. 81-6 vom 7. Oktober 2018, über die Wiederaufnahme der Tätigkeiten des Schatzamtes der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Eigentumsrecht, die Verwaltung, Veräußerung und Verwahrung aller wertvollen und finanziellen Vermögenswerte der USSR sowie die auf der Grundlage dieser Vermögenswerte erzielten Gewinne obliegen dem Staatsfinanzministerium der Union der Sozialistischen Sozialistischen Republiken, vertreten durch International Treasury Monetary One, geleitet vom Generalsekretär und Hauptkämmerer von International Treasury Monetary One, Seiner Majestät Alexander Nikolajewitsch Paramonov.

Alle nationalen und internationalen Strafverfolgungs- und Anti-Terror-Organisationen, nationale und internationale Finanz- und Bankaufsichtsbehörden sowie alle Beamten und Angestellten der nationalen und internationalen Finanz- und Bankensysteme müssen unverzüglich alle Bank- und Nicht-Bankkonten, alle finanziellen und wertvollen Vermögenswerte sowie die daraus erzielten Gewinne überwachen, prüfen, sperren, beschlagnahmen und an die International Treasury Monetary One überweisen, damit diese in die Bilanz des Staatskasse der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken gutgeschrieben werden.

In Bezug auf ehemalige autorisierte und nicht autorisierte Verwahrer, Inhaber, Verwalter, illegale Eigentümer und alle Rechtssubjekte ist es erforderlich, eine Untersuchung durchzuführen und eine strafrechtliche Verfolgung im vollen Umfang des Rechts des souveränen Staates der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Rechtssubjekte und Unterrechtssubjekte der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sowie des internationalen Strafrechts einzuleiten.

Ich übertrage die Kontrolle über die Umsetzung dieses Beschlusses an die Sicherheitsabteilung dInternational Treasury Monetary One und an die Abteilung für internationale Angelegenheiten von International Treasury Monetary One.

Alle Rechtssubjekte, die diesem Dekret unterliegen, werden gebeten, sich per E-Mail an folgende Adresse zu wenden: i.t.d.secretariat@monetaryone.org.

International Treasury Monetary One bekräftigt erneut ihre beständigen Ziele, den Frieden und die Menschheit zu schützen und ein neues, kreatives und gerechtes Finanzsystem auf der Grundlage des Goldstandards aufzubauen, dessen Zweck es ist, der Menschheit zu dienen in ihrer

Seite 5


strahlende, freie, kreative, spirituelle, moralische, materielle und nachhaltige Entwicklung in Harmonie mit Gott und der Natur.

Genehmigt, umgesetzt und vollstreckt.

Datum 25.10.2022

Seine Majestät Alexander

Generalsekretär und Schatzmeister
der Internationalen Schatzkammer Monetary One

Präsident und Chief Operating Director von
White Spiritual Boy R. S. B. Global Corp Inc

Leiter des Fonds für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Regionen
„Schatzkammer des Schöpfers RA“

Großintendant und Großschatzmeister
Souveräner Orden von St. Johannes
Jerusalem, Rhodos, Malteserorden der Hospitaller

UN Nr. 509519

Seite 6