Resolution 038
| Originaldokument Resolution 038 in EN |
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Sovereign International Treasury Monetary One
Datum: 26 August 2023
Ref. No: 038/RES2023
Code: 0139TbRA
Code: 786 IIAH
Verordnung
Kraft des Hoheitsrechts
Völkerrecht
Hiermit bestätigen und genehmigen wir
Hauptartikel aus dem Völkerrecht über Aktiengesellschaften, Verbrauchergenossenschaften, Genossenschaften und Gewerkschaften:
1. Gegenseitigkeits-, Verbraucher-, Genossenschaftsgesellschaften und Gewerkschaften unterliegen keiner Regulierung von außen und sind durch das Recht des Souveräns gemäß dem göttlichen Schöpfungsgesetz auf der Grundlage der Normen des Völkerrechts über Gegenseitigkeits-, Verbraucher-, Genossenschaftsgesellschaften und Gewerkschaften selbstreguliert.
2. Jedes Konto einer Einheits-Verbrauchergenossenschaft oder eines Verbandes, das bei einem Finanzinstitut weltweit eröffnet wurde, hat den Status eines souveränen Schatzamtkontos.
3. Alle Aktien-, Verbraucher- und Genossenschaftsgesellschaften sowie Verbände haben das Recht auf einen eigenen Staatshaushalt und eigene Finanz-, Buchhaltungs- und Abrechnungszentren, die nicht von einer externen Regulierungsbehörde kontrolliert werden.
4. Der Hauptartikel des Völkerrechts über Aktiengesellschaften, Verbrauchergenossenschaften, Genossenschaften und Gewerkschaften:
Staatliche Behörden und lokale Selbstverwaltungsorgane haben kein Recht, in die finanziellen, wirtschaftlichen und sonstigen Aktivitäten von Aktiengesellschaften, Verbrauchergenossenschaften, Genossenschaften und Gewerkschaften einzugreifen.
OMb
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Seine Majestät
Alexander
Der König der Könige
Weißer Spiritueller Junge
Generalsekretär
von Sovereign International Treasury
Monetary One
Präsident
der White Spiritual Boy R. S. B. Global Corp Inc
Großintendant
des Souveränen Ordens des Heiligen Johannes
von Jerusalem, Rhodos und Malta,
Der Oberste Souverän des
Ordens der Hospitaller
Vorstandsvorsitzender
der World Sovereign Bank
des Ordens der Hospitaller
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